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Neue EU-KI-Verordnung:

Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Neue EU-KI-Verordnung:

Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Am 1. August 2024 ist die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft getreten. Sie bringt tiefgreifende Änderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, nutzen oder anbieten. Ab dem 2. August 2026 gelten verschärfte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten – insbesondere nach Artikel 50 KI-VO.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

  1. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
    – KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Audios müssen eindeutig und maschinenlesbar gekennzeichnet werden.
    Deepfakes müssen zusätzlich als manipulierte Inhalte erkennbar sein.
  2. Interaktion mit KI muss transparent sein
    – Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren – es sei denn, es ist offensichtlich (z. B. ein Chatbot).
  3. Vorsicht bei Emotionserkennung & Biometrie
    – Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor Risiken für Grundrechte und Datenschutz.
  4. Schulungspflicht für Mitarbeitende
    – Unternehmen müssen ihre Teams regelmäßig sensibilisieren – zu KI-Nutzung, Kennzeichnung und Compliance.
  5. Ausnahmen für KMUs & Sonderfälle
    – KMUs haben erleichterte Berichtspflichten, sofern keine Sicherheitsrisiken entstehen.
    – Bei Strafverfolgung oder verdeckten Ermittlungen gelten eingeschränkte Transparenzpflichten.
  6. Private Klagemöglichkeiten: Chance & Risiko
    – Die BRAK fordert mehr Schutz für Verbraucher, warnt aber auch vor Abmahnrisiken.

Fazit: Jetzt handeln!

Unternehmen sollten sofort prüfen, ob ihre KI-Nutzung konform ist:
Kennzeichnungsprozesse einführen
Technische Umsetzung sicherstellen
Mitarbeitende schulen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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