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Achtung bei Krankmeldungen:

10.000 Euro DSGVO-Schadenersatz – ein Fall mit Signalwirkung

Achtung bei Krankmeldungen:

10.000 Euro DSGVO-Schadenersatz – ein Fall mit Signalwirkung

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg (Az.: 3 Ca 77/24, 26.09.2024) zeigt eindrücklich, wie schnell Arbeitgeber bei der Weitergabe von Krankmeldungen in rechtliche Fallen tappen können. Der Fall hat Signalwirkung und verdeutlicht, wie sensibel Gesundheitsdaten zu behandeln sind.

Was ist passiert?

Eine Vereinspräsidentin informierte rund 10.000 Mitglieder per Rundmail darüber, dass ein Mitarbeiter seit Monaten krankgeschrieben sei – und verknüpfte dies mit Vorwürfen gegen ihn. Der Betroffene fühlte sich bloßgestellt und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das Gericht sprach ihm 10.000 Euro immateriellen Schadenersatz zu.

Warum ist das relevant?

Krankheitsbedingte Abwesenheiten sind Gesundheitsdaten und fallen unter den besonderen Schutz der DSGVO. Eine ungefragte Weitergabe an Dritte – insbesondere in einem großen Kreis – ist ohne Einwilligung oder klare Rechtsgrundlage unzulässig.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Um ähnliche Fälle zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

Keine unnötigen Gesundheitsangaben
Formulierungen wie „krank“ oder „im Krankenstand“ sollten vermieden werden. Neutralere Angaben wie „nicht im Haus“ oder „abwesend“ sind datenschutzkonform.

Informationsweitergabe beschränken
Nicht jeder Kollege oder Geschäftspartner muss den Grund einer Abwesenheit kennen. Klären Sie intern, wer wirklich informiert werden muss (z. B. direkte Vorgesetzte oder Personalabteilung).

Sensibilisierung der Führungskräfte
Viele Datenschutzverstöße passieren aus Unwissenheit. Schulungen für Führungskräfte zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind essenziell.

Fazit: Datenschutz im Arbeitsalltag ernst nehmen

Der Fall zeigt, dass selbst scheinbar harmlose Mitteilungen teure Konsequenzen haben können. Unternehmen sollten ihre Kommunikationsprozesse prüfen und sicherstellen, dass Gesundheitsdaten nur im notwendigen Rahmen weitergegeben werden.

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