Neue EU-KI-Verordnung:
Worauf Unternehmen jetzt achten müssen
Am 1. August 2024 ist die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft getreten. Sie bringt tiefgreifende Änderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, nutzen oder anbieten. Ab dem 2. August 2026 gelten verschärfte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten – insbesondere nach Artikel 50 KI-VO.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
– KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Audios müssen eindeutig und maschinenlesbar gekennzeichnet werden.
– Deepfakes müssen zusätzlich als manipulierte Inhalte erkennbar sein. - Interaktion mit KI muss transparent sein
– Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren – es sei denn, es ist offensichtlich (z. B. ein Chatbot). - Vorsicht bei Emotionserkennung & Biometrie
– Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor Risiken für Grundrechte und Datenschutz. - Schulungspflicht für Mitarbeitende
– Unternehmen müssen ihre Teams regelmäßig sensibilisieren – zu KI-Nutzung, Kennzeichnung und Compliance. - Ausnahmen für KMUs & Sonderfälle
– KMUs haben erleichterte Berichtspflichten, sofern keine Sicherheitsrisiken entstehen.
– Bei Strafverfolgung oder verdeckten Ermittlungen gelten eingeschränkte Transparenzpflichten. - Private Klagemöglichkeiten: Chance & Risiko
– Die BRAK fordert mehr Schutz für Verbraucher, warnt aber auch vor Abmahnrisiken.
Fazit: Jetzt handeln!
Unternehmen sollten sofort prüfen, ob ihre KI-Nutzung konform ist:
✔ Kennzeichnungsprozesse einführen
✔ Technische Umsetzung sicherstellen
✔ Mitarbeitende schulen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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